Teilnahmebedingungen
Durch die Teilnahme an unserer Initiative „Verschenke ein besseres Fahrerlebnis – Club-Unterstützung mit Helmen“ (das „Helm-Support-Programm“) erklären Sie sich mit den folgenden Teilnahmebedingungen der Specialized Europe GmbH, Werkstattgasse 10, 6330 Cham, Schweiz („Organisator“) einverstanden.
- Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme am Helm-Support-Programm steht allen Personen offen, die die folgenden Anforderungen erfüllen („Antragsteller“):
Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 18 Jahre alt sein.
Antragsteller müssen ihren rechtmäßigen Wohnsitz im selben Land haben wie der Club oder die Stiftung, für die sie den Antrag stellen.
Antragsteller müssen eine relevante Verbindung zum Club oder der Stiftung haben, also beispielsweise eine Position in der Organisation bekleiden, aktives Mitglied sein oder eine familiäre Verbindung haben, z.B. Eltern, die sich für die Schule ihres Kindes bewerben.
Es können nur Anträge für Clubs oder Stiftungen eingereicht werden, die folgende Kriterien erfüllen:
Der Club oder die Stiftung hat seinen/ihren Sitz in den folgenden Ländern: Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien, Schweden, Schweiz oder Großbritannien.
Die Clubs oder Stiftungen müssen einen relevanten Bezug zum Radsport haben oder die Relevanz des Radsports bzw. den Bedarf von Helmen für ihre Mitglieder und ihre Organisation nachweisen.
- Verfügbarkeit von Helmen und limitierter Lagerbestand
Über das Helm-Support-Programm werden die folgenden Helme angeboten: Align II, Tone, Mode, Ambush II, Camber, Tactic 4 und Mio, jeweils in den Größen XS bis XL wie im Antragsformular angegeben.
Die Zuteilung und Auswahl der Helme (Modell und Größe) hängt von der Verfügbarkeit ab und liegt im alleinigen Ermessen des Organisators.
Die Farbe kann nicht ausgewählt werden. Die Helme werden in den Farben ausgegeben, die zum Zeitpunkt des Versands vorrätig sind.
Die im Antrag angegebenen Präferenzen der Antragsteller werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Anmeldung und Qualifikationsverfahren:
Das Helm-Support-Programm beginnt am 3. Dezember 2024 um 00.00 Uhr MEZ und endet am 13. Dezember 2024 um 23.59 Uhr MEZ („Programmlaufzeit“). Alle Anträge müssen spätestens bis zum Ende der Programmlaufzeit eingegangen sein. Je nach Verfügbarkeit von Helmen kann der Organisator die Programmlaufzeit verlängern.
Um am Helm-Support-Programm teilnehmen zu können, müssen Antragsteller während der Programmlaufzeit des Helm-Support-Programms das über die Specialized.com Website www.specialized.com/free-helmet-support bereitgestellte Formular einreichen.
Jeder Antragssteller darf nur einen Antrag einreichen, und jeder Antrag muss vollständig ausgefüllt sein, um berücksichtigt zu werden. Weitere Anträge eines Antragsstellers, die nach dem ersten erhaltenen Antrag eingehen, sind ungültig.
Die Antragsteller müssen in ihrem Antrag wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben machen. Das gilt insbesondere in Bezug auf den Club oder die Stiftung, einschließlich Name, Art, Standort und Adresse. Die Angaben werden herangezogen, um über die Teilnahmeberechtigung des Antragstellers und des Clubs bzw. der Stiftung zu entscheiden, wobei der Veranstalter zusätzliche Unterlagen anfordern kann, um die Angaben zu überprüfen. Der Antragsteller erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass der Organisator den Club bzw. die Stiftung direkt kontaktiert, um die erforderliche Bestätigung zu erhalten.
Der Organisator behält sich das Recht vor, Antragsteller und Clubs oder Stiftungen vom Helm-Support-Programm auszuschließen, wenn Antragsteller den Antrag und das Qualifikationsverfahren manipulieren oder versuchen, dies zu tun, falsche oder irreführende Angaben machen oder gegen diese Bedingungen verstoßen.
Es kann bis zu zwei (2) Wochen nach Ablauf der Programmlaufzeit dauern, bis der Antrag geprüft und über die Genehmigung entschieden wurde. Die Antragsteller werden per E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse über die Entscheidung informiert. Der Veranstalter kann den Antrag ganz oder teilweise ablehnen, wenn
a) die Anforderungen für das Helm-Support-Programm nicht erfüllt sind oder
b) die gewünschten Helme nicht mehr vorrätig sind.
Im Falle von b) kann der Organisator dem betreffenden Antragsteller je nach Verfügbarkeit eine alternative Produktauswahl anbieten (z.B. Bereitstellung einer geringeren Anzahl von Helmen als angefordert). Der Antragsteller muss das Angebot innerhalb der angegebenen Frist bestätigen, ansonsten verfällt das Angebot ersatzlos.
Die Genehmigung eines Antrags erfolgt vorbehaltlich der in Abschnitt 4 (Verwendung der Helme) genannten Bedingungen. Bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen zieht der Organisator seine Spende mit sofortiger Wirkung zurück und kann den Club oder die Stiftung auffordern, alle Helme auf eigene Kosten zurückzugeben. Der Organisator hat das Recht, für jeden nicht auf erste Aufforderung zurückgegebenen Helm eine Gebühr zu verlangen. Darüber hinaus haftet der Antragsteller gegenüber dem Organisator für alle Schäden und Verluste, die im Zusammenhang mit einem solchen Verstoß entstehen.
- Lieferung und Kosten
Nach der Genehmigung des Antrags bzw. der Bestätigung des alternativen Angebots werden die Helme innerhalb von sechs (6) Wochen an die im Antragsformular angegebene Adresse des Clubs oder der Stiftung geliefert. Jede Abweichung von der Lieferadresse muss schriftlich (einschließlich E-Mail) zwischen dem Antragsteller und dem Organisator vereinbart werden.
Die Antragsteller werden per E-Mail über den Versand an den Club oder die Stiftung in Kenntnis gesetzt. Die Antragsteller müssen sicherstellen, dass der Club oder die Stiftung: a) ordnungsgemäß über den Versand bzw. die Lieferung informiert ist und b) verfügbar und bereit ist, die Lieferung zum angegebenen Datum entgegenzunehmen.
Antragsteller, ein Club bzw. eine Stiftung oder deren Mitglieder können keine Helme zurückgeben, umtauschen oder eine Rückerstattung dafür verlangen. Es gibt keine Garantie oder Gewährleistung.
Sämtliche Versandkosten im Zusammenhang mit der ersten Lieferung an die angegebene Adresse des Clubs oder der Stiftung gehen zu Lasten des Organisators. Etwaige zusätzliche Versandkosten, die aus Gründen entstehen, die der Organisator nicht zu vertreten hat (z.B. unzustellbare oder zurückgewiesene Lieferung), können den Antragstellern auferlegt werden.
Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, trägt jede Partei alle Steuern, Kosten und Ausgaben, die ihr im Zusammenhang mit dem Helm-Support-Programm (Spende) entstehen, die Antragstellung und die Lieferung der Helme eingeschlossen.
- Verwendung der Helme
Die Helme werden bestimmten Mitgliedern des Clubs oder der Stiftung, für die ein Antragsteller einen Antrag eingereicht hat, zur Verfügung gestellt und sind nur für deren persönlichen Gebrauch bestimmt. Jegliche(r) Verkauf oder sonstige kommerzielle Nutzung der Helme ist strengstens untersagt.
Die Helme dürfen nur für den vorgesehenen Zweck und in Übereinstimmung mit den Gebrauchs- und Sicherheitsanleitungen verwendet werden.
- Freistellung und Haftungsbeschränkungen
Jeder Antragsteller stellt den Organisator und seine Tochter-, Mutter- und Schwestergesellschaften, seine Lieferanten und Beschäftigten, seine Geschäftsführer und Vertreter von jeglichen Ansprüchen oder Klagegründen, einschließlich von, aber ohne Beschränkung auf Personenschäden, Tod sowie Beschädigung oder Verlust von Eigentum, die sich aus der Teilnahme am Helm-Support-Programm oder dem Erhalt, der Nutzung oder der unsachgemäßen Verwendung eines Helms ergeben, frei und hält diesen schadlos und stellt ebendies auch für den Club bzw. die Stiftung sicher.
Jegliche Haftung des Organisators und der mit ihm verbundenen Unternehmen ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Personenbezogene Informationen / Datenschutz
Mit der Einreichung des Antrags stimmen die Antragsteller der Erfassung ihrer persönlichen Daten zu, einschließlich ihres vollständigen Namens, ihres Geburtsdatums, ihrer Position, ihrer E-Mail-Adresse, ihrer Telefonnummer und ihrer Privatanschrift. Diese Informationen werden ausschließlich zur Bearbeitung des Antrags und für die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Helm-Support-Programm verwendet.
Ausführliche Informationen darüber, wie der Organisator Ihre persönlichen Daten verwendet, finden Sie in dessen Datenschutzrichtlinie unter www.specialized.com/privacy-policy.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Helm-Support-Programm, einschließlich dieser Bedingungen, ist nach dem materiellen Recht der Schweiz auszulegen. Die Anwendung der Regeln des Kollisionsrechts oder internationaler Verträge ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dem Helm-Support-Programm einschließlich dieser Bedingungen ergeben, ist Zug, Schweiz.