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    Verhaltenskodex

    Nachhaltigkeit

    Der Verhaltenskodex von Specialized basiert auf dem Code of Conduct der “World Federation of Sporting Goods Industries (WFSGI), den Abkommen der “Fair Labor Association” und den “ILO conventions”. Er wurde außerdem angepasst, um das Verbot von Sklaverei und Menschenhandel hervorzuheben.

    Einhaltung der Gesetze und Verordnungen am Arbeitsplatz

    Arbeitgeber halten sich an sämtlichen Standorten, an denen sie ein Geschäft leiten, an Gesetze und Vorschriften.

    Arbeitsverhältnis

    Arbeitgeber müssen Beschäftigungsbedingungen einhalten, bei denen die Arbeiter respektiert werden, und zumindest die Rechte der Arbeiter gemäss nationalen Arbeits- und internationalen Sicherheitsvorschriften und -gesetzen wahren.

    Nichtdiskriminierung

    Einstellung, Entlohnung, Zugang zu Fort- und Weiterbildungen, Pensionierung und Arbeitsbeziehungen jeglicher Formen müssen auf dem Gleichheitsprinzip basieren und dürfen nicht von folgenden Eigenschaften beeinflusst werden: Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Alter, Behinderung, sexuelle Orientierung, Staatsangehörigkeit, politische Gesinnung, soziale Zugehörigkeit oder ethnische Herkunft.

    Belästigung oder Missbrauch

    Jeder Mitarbeiter muss respekt- und würdevoll behandelt werden. Kein Mitarbeiter darf physisch, sexuell, psychologisch oder verbal belästigt oder missbraucht werden.

    Zwangsarbeit

    Zwangsarbeit, einschliesslich Gefängnisarbeit, Vertragsknechtschaft, Schuldknechtschaft, Menschenhandel, Sklaverei oder andere Arten von Zwangsarbeit sind verboten.

    Kinderarbeit

    Das Mindestalter für eine Beschäftigung muss über dem Alter liegen, mit dem die Schulpflicht abgeschlossen ist und darf nicht unter dem Alter von 15 Jahren liegen.

    Vereinigungsfreiheit und das Recht auf kollektive Verhandlungen

    Arbeitgeber respektieren das Recht der Angestellten auf Ausübung der ihnen laut Gesetzt zustehenden Vereinigungsfreiheit und das Recht auf kollektiven Verhandlungen. Wenn das Recht auf Vereinigungsfreiheit gesetzlich eingeschränkt ist, müssen Lieferanten ihren Angestellten erlauben, mit den Vertretern der Lieferanten sämtliche arbeitsbezogene Beschwerden der Angestellten ohne Strafe oder Repressalien zu thematisieren.

    Gesundheit, Sicherheit und Umwelt

    Der Arbeitgeber muss für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sorgen, in dem Unfälle und Verletzungen des Arbeitnehmers bei der Ausübung der Arbeit oder beim Betrieb der Anlagen verhindert werden.

    Arbeitszeiten

    Abgesehen von aussergewöhnlichen Geschäftsumständen dürfen Arbeitgeber von ihren Angestellten nicht verlangen, mehr als (a) 48 Stunden und 12 Überstunden pro Woche zu arbeiten oder (b) die Arbeitgeber beachten die im Herstellungsland geltenden Grenzen für reguläre Arbeitszeiten und Überstunden, oder – falls das Gesetz des jeweiligen Landes die wöchentliche Arbeitszeit nicht limitiert – dann gilt in diesem Land die reguläre Arbeitswoche plus maximal 12 Überstunden und zudem (ii) haben die Mitarbeiter das Recht auf einen freien Tag in jeder 7-Tages-Periode.

    Vergütung und Zusatzleistungen

    Arbeitgeber erkennen an, dass Löhne dazu dienen, die Grundbedürfnisse der Angestellten zu erfüllen. Den Angestellten sollte zumindest der gesetzlich festgelegte Mindestlohn oder ein branchenüblicher Lohn – je nachdem welcher höher ist – gezahlt werden und sie sollten gesetzlich vorgeschriebene Zusatzleistungen erhalten. Überstunden müssen mit einem Prämiensatz vergütet werden, der im Herstellungsland gesetzlich vorgeschrieben ist, oder – falls in einem Land ein derartiges Gesetz nicht besteht – mit einem Stundensatz vergütet werden, der zumindest dem gewöhnlichen Stundensatz entspricht.

    Umwelt

    Arbeitgeber erkennen den hohen Stellenwert von Umweltverantwortung für die Produktion von erstklassigen Produkten. Bei Herstellungsvorgängen müssen schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und auf natürliche Ressourcen minimiert und gleichzeitig die Wahrung der Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit garantiert werden. Arbeitgeber halten sich an Umweltschutzbestimmungen, Vorschriften und Standards, die auf ihre Prozesse zutreffen, und befolgen an sämtlichen Orten, an denen sie tätig sind, umweltbewusste Vorgehensweisen.